FAQ – Häufige Fragen
Wie kann ich die Apartments für Senioren im Betreuten Wohnen oder die Zimmer im stationären Pflegebereich am schnellsten besichtigen?
Vereinbaren Sie bitte einfach einen Termin unter der folgenden Telefonnummer: 0761 3685-0. Wir freuen uns schon sehr darauf, Sie kennenzulernen.
An wen muss ich mich wenden, wenn ich meinen Angehörigen in einer Residenz anmelden möchte?
In unseren Residenzen stehen Ihnen Residenzberatung, Residenzleitung und Pflegedienstleitung fachkundig und unterstützend zur Seite. Sie beraten Sie gerne ausführlich und unverbindlich und unterstützen Sie auch gerne bei Formalitäten, wie z. B. der Antragstellung auf Leistungen der Pflegeversicherung.
Fordern Sie gerne vorab unsere Informationsmappe mit allen Exposé und wichtigen Daten an. Nach Sichtung der Unterlagen und weiterem Interesse, vereinbaren Sie gerne telefonisch einen ausführlichen Beratungs- und Besichtigungstermin.
Welche Unterlagen muss ich beim Einzug mitbringen?
Eine Liste der Unterlagen, die bei einem Einzug nötig sind, erhalten Sie beim Beratungsgespräch in der Residenz.
Ich bin mir nicht sicher. Kann ich das Leben im Wohnstift Freiburg auch eine Zeit lang testen?
Der Schritt, in eine Seniorenresidenz zu gehen, ist sicherlich nicht leicht. Das wissen wir. Daher können Sie in den schönen möblierten Apartments für Betreutes Wohnen probewohnen und schauen, ob das Leben bei uns zu Ihnen passt. In der stationären Pflege gibt es die Möglichkeit, die Kurzzeitpflege oder die Verhinderungspflege – auch für einen Test – einzusetzen.
Verbringt mein pflegebedürftiger Vater den ganzen Tag auf seinem Zimmer?
Wir wollen, dass es Ihrem Angehörigen richtig gut geht. Deshalb gibt es bei uns nicht die berüchtigte „Satt und sauber“-Pflege. Vielmehr kümmern sich zahlreiche Mitarbeiter aktiv um das Wohl unserer Bewohner, ermutigen jeden einzelnen, sich an den gemeinsamen Aktivitäten zu beteiligen, soweit ihnen dies möglich ist. Ein professionelles Team des sozial-kulturellen Dienstes und der zusätzlichen Betreuungskräfte sorgen für ein vielfältiges Tagesprogramm. Werken, basteln, singen, gemeinsame Spiele- und Erzählrunden und Gymnastik gehören ebenso dazu wie einzeltherapeutische Betreuung bei Bedarf. Beliebt sind auch unsere Feste, Konzerte und Ausflüge. Oder Besuche: von Kindergartenkindern, Tanzgruppen und Ihnen.
Wie ist es um das leibliche Wohl bestellt?
Im stationären Pflegebereich servieren wir Ihnen drei Mahlzeiten am Tag, sowie Nachmittagskaffee und Snacks nach Bedarf. Natürlich sind wir mit Sonderkost- und Diätformen vertraut und bieten diese nach ärztlicher Verordnung bei Bedarf an. Alle Mahlzeiten sind in Würze und Zubereitung den Bedürfnissen von Senioren angepasst. Aber: Essen ist noch viel mehr. In unserem schönen Wohnstift Freiburg ist Essen immer auch ein geselliges Ereignis in netter Gesellschaft. Hier trifft man Bekannte und findet Freunde. Unser Küchenteam legt viel Wert auf einen abwechslungsreichen Speiseplan.
Im Betreuten Wohnen können Sie je nach Ausstattung selbst entscheiden, ob Sie selbst kochen oder in unserem Restaurant an unseren Mahlzeiten teilnehmen.
Meine Mutter ist gläubige Christin. Kann man in dieser Residenz Gottesdienste besuchen?
In unserem Wohnstift Freiburg finden regelmäßig Gottesdienste statt, an denen unsere Bewohner gerne teilnehmen können.
Darf ich meine Mutter übers Wochenende mit nach Hause nehmen?
Das können Sie gerne, sagen Sie uns bitte zeitnah Bescheid.
Gibt es feste Besuchszeiten im Wohnstift Freiburg?
Wir sind kein Krankenhaus, daher dürfen unsere Bewohner grundsätzlich immer Besucher empfangen. Nehmen Sie nur bitte Rücksicht auf die anderen Bewohner. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass aus Sicherheitsgründen die Eingangstüren zu den Residenzen nachts geschlossen werden. Klingeln Sie einfach – unsere Pflegemitarbeiter öffnen Ihnen gerne die Tür.
Kann ich meine Möbel bei einem Umzug mitbringen?
Selbstverständlich können Sie eigene Möbel bei einem Einzug in den stationären Pflegebereich mitbringen. Jedoch muss die Grundausstattung im Zimmer verbleiben. Um Sturzgefahr zu vermeiden empfehlen wir von Teppichen abzusehen.
Die Apartments im Betreuten Wohnen sind Leerapartments, die Sie mit Ihren eigenen Möbeln ausstatten müssen (Ausnahme: Gäste-Appartements zum Probewohnen / Rehapflege)
Warum haben alle Residenzen im stationären Pflegebereich unterschiedliche Preise?
Das Heimentgelt, das in einer Pflegeeinrichtung erhoben wird, wird mit Hilfe eines sogenannten Pflegesatzes berechnet. Ein solcher Pflegesatz legt fest, welchen Betrag die Einrichtung pro Tag für Pflege, Unterkunft und Sonstiges verlangen darf. Da jeder Träger von Pflegeeinrichtungen die Pflegesätze mit den Pflegekassen einzeln aushandelt und die Einrichtungen beispielsweise unterschiedlich groß sind und auch unterschiedliche Ausgaben haben, sind auch die Pflegesätze verschieden. Daraus ergeben sich die unterschiedlichen Preise.
Gibt es vom Staat finanzielle Unterstützung für einen Pflegeplatz?
Wenn ein Bewohner den Eigenanteil nicht aus seinen laufenden Einkünften sowie seinem Sparvermögen aufbringen kann, kann nach Antragstellung das zuständige Sozialamt die ungedeckten Heimkosten übernehmen.
Eigentlich pflege ich meine Mutter selbst. Aber ich brauche dringend eine Auszeit und möchte die Kurzzeitpflege in einer Residenz nutzen. Wer übernimmt die Kosten für diese Zeit?
Für eine Beteiligung der Pflegekasse an den Kosten für eine Kurzzeitpflege gelten dieselben Grundvoraussetzungen wie für die vollstationäre Pflege. Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 – 5 haben ein Anrecht auf bis zu acht Wochen Kurzzeitpflege bzw. sechs Wochen Verhinderungspflege pro Kalenderjahr und erhalten hierfür jeweils max. eine Zuzahlung von 1.612 Euro pro Jahr. Die Leistungen können in mehrere Zeitabschnitte aufgeteilt und miteinander kombiniert werden; darüber hinaus besteht die Möglichkeit, nicht genutzte Zuzahlungen für die jeweils andere Leistung zu verwenden.
Was ist ein Pflegegrad?
Pflegegrade beschreiben den Grad der Selbstständigkeit einer Person unter Berücksichtigung körperlicher, psychischer und kognitiver Beeinträchtigungen.
Ausschlaggebend für die Zuweisung eines Pflegegrades ist der Grad der Selbstständigkeit in folgenden sechs Bereichen:
Mobilität (10 %)
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (Modul 2 und 3 ergeben zusammen 15 %)
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Selbstversorgung (40 %)
Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (20 %)
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15 %)
Der Grad der Selbstständigkeit wird anhand eines Punktesystems ermittelt. Je mehr Punkte der Begutachtete erhält, desto höher ist der Pflegegrad.
- Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (12,5 bis unter 27 Punkte)
- Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (27 bis unter 47,5 Punkte)
- Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (47,5 bis unter 70 Punkte)
- Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (70 bis unter 90 Punkte)
- Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (90 bis 100 Punkte)
Wichtig: Möchte man die Leistungen einer Pflegekasse in Anspruch nehmen, muss eine Pflegegradeinteilung vorliegen.
Wofür brauche ich einen Pflegegrad?
Der Pflegegrad ist wichtig für die Bewilligung von Leistungen der Pflegekasse.
Denn um Leistungen der Pflegekasse in Anspruch nehmen zu können, muss a) ein Antrag auf Leistungen bei der Pflegekasse gestellt werden sowie b) ein Pflegegrad vorliegen.
Den Hilfs- und Pflegebedarf, dessen Grad in Pflegegraden ausgedrückt wird, stellt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MD) bei einer Begutachtung fest. Wenn der Pflegekasse das Ergebnis dieser Begutachtung vorliegt, gewährt sie die Leistungen entsprechend der Antragstellung – rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung.
Wie bekomme ich einen Pflegegrad?
Der erste Schritt: Stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse einen Antrag auf Leistungen. Diese beauftragt dann den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MD), den Antragsteller bzw. den Pflegebedürftigen persönlich zu begutachten. Dabei wird der Grad der Pflegebedürftigkeit und damit der Pflegegrad festgelegt. Die Gutachter des MD sind häufig Ärzte oder Fachkräfte aus dem Bereich der Alten- oder Krankenpflege.
Um dem Pflegebedürftigen eine gewisse Sicherheit zu bieten, erfolgt die Begutachtung in seiner ‚gewohnten Umgebung‘. Dies kann sowohl die eigene Wohnung als auch eine Einrichtung der stationären Altenpflege sein. Der Gutachter muss sich vorher anmelden. In einem etwa einstündigen Gespräch befragt er den Betroffenen sowie dessen Angehörige nach seinem gesundheitlichen Zustand und seinem Hilfebedarf. Anschließend erarbeitet er auf Grundlage der Kriterien des Pflegeversicherungsgesetzes eine Empfehlung zur Einstufung. Diese wird der zuständigen Pflegekasse mitgeteilt, welche die Leistungsentscheidung trifft. Sind die Betroffenen mit der Entscheidung nicht einverstanden, können sie Widerspruch einlegen.
Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Prozess, und begleiten auf Wunsch auch die Begutachtung. Sprechen Sie uns einfach an.
Kann ich meinen Hausarzt nach einem Einzug in eine Residenz behalten?
In allen unseren Residenzen haben Sie freie Arztwahl. Ihr Hausarzt ist uns jederzeit willkommen, sofern dieser auch Hausbesuche durchführt. Wir arbeiten mit den vor Ort praktizierenden Ärzten zusammen, die in unserem Haus auch regelmäßig Hausbesuche durchführen. Im Wohnstift Freiburg befindet sich außerdem eine Internistische Hausarztpraxis, die Sie auch gerne in Anspruch nehmen können.
Ich wohne im Betreuten Wohnen. Kann ich mir selbst was kochen?
Sie können in unseren schönen Apartments für Betreutes Wohnen auch in Sachen Kulinarik ganz individuell entscheiden, ob Sie selber kochen oder lieber in unserem Restaurant essen möchten. Sie haben mal keine Lust selber zu kochen? Kein Problem: Wahlweise stehen Ihnen Vollpension oder einzelne Mahlzeiten – also Frühstück und/oder Mittagsessen sowie Abendessen, auf Wunsch auch tageweise – zur Verfügung. Wir wünschen Ihnen einen guten Appetit.
Was ist denn im Preis fürs Betreute Wohnen alles enthalten?
Im Preis fürs Betreute Wohnen sind alle Nebenkosten – außer Strom – enthalten, sowie die Nutzungs- und Instandhaltungskosten unserer Gemeinschaftseinrichtungen. Außerdem sind die 24-Stunden-Notrufbereitschaft, die Organisation des abwechslungsreichen Veranstaltungsprogramms, die wöchentliche Apartmentreinigung sowie viele weitere Leistungen inkludiert.
Ich habe ein Apartment im Betreuten Wohnen gemietet. Was ist, wenn ich mal Hilfe oder Pflege benötige?
Auch dann können Sie solange wie möglich unabhängig im eigenen Apartment bleiben. Gerne vermitteln wir Ihnen einen Ambulanten Pflegedienst, zum Beispiel unseren hauseigenen Ambulanten Dienst, der Ihnen 24 Stunden zur Verfügung steht. Wenn der Pflegegrad steigt und es nicht mehr anders gehen sollte, haben Sie die Möglichkeit, in den Pflegebereich unserer Residenz zu wechseln.
Welche Bewohner können in eine Wohnung des Betreuten Wohnens ziehen?
Grundsätzlich können alle Menschen in ein Apartment für Betreutes Wohnen ziehen, die körperlich und geistig dazu in der Lage sind. Natürlich stehen Ihnen unsere entlastenden Zusatz-/Betreuungsleistungen zur Verfügung – z. B. unser Wäscheservice. Da es sich hierbei aber immer um eine sehr individuelle Entscheidung handelt, erörtern wir Ihnen die jeweiligen Möglichkeiten gerne im persönlichen Gespräch.
Braucht man einen Pflegegrad im Betreuten Wohnen?
Nein, Sie können ohne Pflegegrad in ein Apartment für Betreutes Wohnen einziehen. Haben Sie Fragen zur Beantragung eines Pflegegrades? Wir unterstützen Sie gerne.
Kann ich vorab eine Wohnung besichtigen?
Selbstverständlich ist das möglich. Auf diese Weise erhalten Sie direkt vor Ort einen ersten Eindruck. Ergänzt wird Ihre Besichtigung von einem informativen und unverbindlichen Beratungsgespräch durch unsere Residenzberatung.
Darf mein Haustier mit einziehen ins Betreute Wohnen?
Ja. Voraussetzung dafür ist, dass Sie Ihr Haustier selbst versorgen können. Außerdem muss Ihr Haustier an den Kontakt mit Menschen – und eventuell auch mit den Haustieren anderer Bewohner – gewöhnt sein. Lediglich imRestaurant ist das Mitnehmen von Haustieren nicht gestattet.
Darf ich zu jeder Zeit Besuch empfangen in meinem Apartment oder gibt es feste Besuchszeiten?
Das Betreute Wohnen ist eine höchst individuelle Wohnform und Ihr Zuhause. Es gibt hier keinerlei Besuchszeiten. Sie können Ihre Gäste empfangen – wann immer Sie möchten.
Kann ich mich im Betreuten Wohnen wirklich sicher fühlen?
Ja. Denn alle Apartments sind mit einem 24-Stunden-Notrufsystem ausgestattet. Durch die permanente Anwesenheit unseres hauseigenen ambulanten Pflegedienstes sind Sie immer auf der sicheren Seite – rund um die Uhr.